Ist dein Online-Angebot bereits barrierefrei?
Barrierefreiheit im Netz bedeutet, dass digitale Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen, genutzt werden können.
Sie zeichnen sich aus durch:
- gute Lesbarkeit durch ausreichend große Schrift und hohem hell-dunkel-Kontrast
- einfache, verständliche Sprache ohne erklärungsbedürftige Wörter und Fremdwörter
- Formulare und Seiten die über Tastaturbedienunge zu navigieren sind
- Lesetauglichkeit für Lesegeräte
- Bilder mit Alt-Text erklärenden Beschreibung
Interessante Links zum Thema
Ob deine Websites oder der Onlineshop den EN 301 549 Anforderungen entspricht kannst du zum Beispiel auf der „Aktion Mensch“ Seite testen.
Über die Barrierefreie IT informiert auch das Internet-Portal des Bundes
Gesetze und Richtlinien zum Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz nach EN 301 549 Anforderungen findest du auch hier
Was bedeutet das für deine Online-Angebote?
- Deine Websites oder der Onlineshop muss den Anforderungen der EN 301 549 entsprechen
- Zusätzlich musst du eine barrierefreie zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit” auf deiner Internetseite veröffentlichen.
Mit der Erklärung informierst du wie du die Barrierefreiheit bereits sicherstellst und über die Teile deiner Website oder deines Onlineshops, welche (noch) nicht barrierefrei zu nutzen sind. - Deine Internetseite muss eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der NutzerInnen Barrieren melden können.
Barrierefreiheit im Netz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist auch eine echte Chance:
- du ermöglicht Menschen mit Einschränkungen eine Teilhabe an Online-Angeboten
- du erreichst eine größere Zielgruppe, darunter 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland
- du machst deine Website für alle Nutzer:innen einfacher – von Senior:innen bis zu Pendler:innen
- eine barrierefreie Website kann dein Suchmaschinen Optimierung massiv verbessern
Grüne Helden beraten und unterstützen dich bei der gesetzeskonformen Umsetzung deiner Online-Angebote, der NEU-Planung sowie der Formulierung der Erklärung zur Barrierefreiheit. www.gruenehelden.de